Ambulanter Pflegedienst Adelebsen



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Kurzzeitpflege

pflegende HändeKurzzeitpflege können Sie in Anspruch nehmen, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist. Pflegebedürftige Menschen können dann für maximal 4 Wochen im Jahr in ein Pflegeheim mit Kurzzeitpflegeplätzen aufgenommen  werden, bis Sie die Pflege zu Hause organisiert haben.

So kann Kurzzeitpflege zum Beispiel ein Übergang zwischen Krankenhaus und der Pflege zu Hause sein, wenn das Haus zunächst noch umgebaut werden muss (z.B. barrierefreier Umbau einer Wohnung für einen Rollstuhlfahrer), damit die häusliche Pflege möglich wird. Auch wenn sich die Erkrankung dramatisch verschlimmert und Sie mit der Pflege zeitweise nicht zurecht kommen, können Sie Unterstützung über die Kurzzeitpflege erhalten. Die Kurzzeitpflege kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson erkrankt ist.

Einen Antrag auf Kurzzeitpflege müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse bezahlt die Kurzzeitpflege dann direkt an das Pflegeheim, in dem der Erkrankte untergebracht ist. Kurzzeitpflege können Sie unabhängig von der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen und wird bis zu einem Höchstbetrag von 1510 € pro Jahr übernommen.

Informationen über die Voraussetzungen und Höhe von Kurzzeitpflege finden Sie hier.

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