Pflegeversicherung
1. Pflegeleistungen nach Pflegestufen
|
| Pflegestufe 1 | Pflegestufe 2 | Pflegestufe 3 | |
häusliche Pflege | Pflegegeld monatlich € | 225 | 430 | 685 | |
ambulanter Pflegedienst | Pflegesachleistung | 440 | 1040 | 1510 | |
Pflegeheim | monatlich € | 1023 | 1279 | 1510 | |
Verhinderungspflege | pro Jahr, bis € | 1510 | 1510 | 1510 | |
Kurzzeitpflege | max. 4 Wochen pro Jahr, bis € | 1510 | 1510 | 1510 | |
Tages- / Nachtpflege | teilstationär, | 440 | 1040 | 1510 | |
Zusätzliche Betreuungsleistungen | monatlich 100 - 200€ abhängig vom Schweregrad der Erkrankung |
|
2. Pflegehilfsmittel
Es besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel, wenn diese vom Arzt verordnet wurden. Ein vorheriger Antrag an die Pflegekasse ist erforderlich.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu einem monatlichen Betrag von 31 € von der Pflegekasse bezahlt, wenn eine Pflegestufe vorliegt. Darüber hinaus gehende Kosten müssen Sie selbst tragen.
3. Wohnungsanpassung
Für die Wohnungsanpassung an die Bedürfnisse eines Erkrankten zahlt die Pflegekasse bis zu 2557 € pro Maßnahme. Der Pflegebedürftige muss einen Eigenanteil der Kosten selbst leisten. Es ist unbedingt erforderlich, die Baumaßnahme vor Beginn des Umbaus bei der Pflegekasse zu beantragen und einen Kostenvoranschlag vorzulegen.






